Im Juni 2025 tritt zusammen mit dem European Accessibility Act (EAA) das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen neue Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen Computer und Betriebssysteme, Selbstbedienungsterminals wie Geld- und Ticketautomaten, Smartphones, Fernseher, E-Book-Reader, E-Commerce-Dienste und Webshops, Bank-Websites und Personenbeförderungsdienste den Anforderungen des EAA entsprechen. So aus der Meldung von Heise.de zu entnehmen.
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